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Der Energieausweis

In Deutschland wird ein Großteil des Energiebedarfs für das Heizen und die Warmwasseraufbereitung in Haushalten aufgewendet.Dennoch existieren häufig keine objektiven Angaben über die energetische Qualität von Wohnungen und Häusern. Aus diesem Grund wurde der Energieausweis eingeführt. Er dokumentiert die energetische Qualität von Gebäuden und soll für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen.

Der Energieausweis liefert verlässliche Informationen über den Energiebedarf und die energetische Qualität von Gebäuden und zeigt Möglichkeiten auf, wie die Eigentümer ihre Immobilie energetisch verbessern können. Auf Grundlage der Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis kann eine Planung von Sanierungsmaßnahmen erfolgen oder weitere detaillierte Energieberatungen aufbauen.

Wer in Zukunft eine Wohnung bzw. ein Haus kaufen oder mieten möchte, kann mittels dem Energieausweis verschiedene Immobilien miteinander vergleichen. Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht.

Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen.

Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.

Die Erstellung von Energieausweisen ist auch erforderlich, wenn die Änderung der Energieeffizienz bei Saniermaßnahmen und die Einhaltung von Anforderungen ( z.B. Förderungen, Darlehen ) nachgewiesen werden muss. Energieausweise können derzeit entweder auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des gemessenen Energieverbrauchs ausgestellt werden.

Für Neubauten und bei größeren baulichen Änderungen sind Bedarfsausweise vorgeschrieben. Bei Bestandsgebäuden besteht bis zum 01. Oktober 2008 generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Danach gilt: Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde ist ein Bedarfsausweis auszustellen.Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.

In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren.Die Energiebedarfsausweise der früheren Fassungen der Energieeinsparverordnung, sowie Wärmebedarfsausweise der Wärmeschutzverordnung 1995 gelten als Energieausweise mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab dem Tag der Ausstellung.

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Zum Schluss noch ein Informatives Video:



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