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Anno 1800
- Pachtvertrag zwischen Ferdinand Ludwig
v. Hausen und Christian Wilhelm Bennhals Inventarium: u.a.
"Gehorsam" und Brauhaus ( Brunnen zwischen Pächterhaus
und Brauhaus) "am Garten bei der großen Linde" Flurnamen
werden erwähnt !!
Anno 1806
- Ein- und Durchmarsch französischer
Truppen, Wegnahme von 7 guten Pferden.
- 15. October in der Nacht ist gestorben
und den achtzehnten Ejusd. begraben worden, in der Stille nahe bey
der Brücke am Wege nach Tennstädt, eine Soldaten Frau, welche vom
Wagen gefallen und tod gefahren worden, beym Rückzuge der Preussen.
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- 15. October nachmittags ist gestorben
und den zwanzigsten Ejusdem begraben worden, in der Stille in Ober
Heubache gegen Liedlofs Wiese mittelwegs am Berge, ein Preuscher
Soldate, in der Infanterie, welchen ein Französcher Reiter
niedergehauen, nachdem derselbe einen Franzosen vom Pferde
geschossen. - (KB Lützensömmern - 6;7)
- 16. October, Sondershausen. Nach der
für Preußen katastrophalen Niederlage bei Jena und Auerstedt am
14. October gegen die Truppen Napoleons ergab es sich, dass Fürst
Günther Friedrich Carl I. von Schwarzburg-Sondershausen dem
preußischen König Friedrich Wilhelm III. einen besonderen Dienst
erweisen konnte. Der nach der verlorenen Schlacht Richtung Norden
flüchtende König war, verfolgt von französischen Truppen, am
16.10.1806 in Sondershausen eingetroffen und in einem Bürgerhaus am
Markt abgestiegen. Der Fürst suchte ihn hier auf und stellte ihm
sein bestes Sechsergespann und einen ortskundigen Leibkutscher zur
Verfügung, so dass der König schnell und sicher nach Nordhausen
weiterreisen konnte. Friedrich Wilhelm III. hat sich 1816/19 bei
Günther Friedrich Carl I. mit der Verleihung des Roten und des
Schwarzen Adlerordens bedankt. - (Sondershausen-Information,
Sonderheft - August 1990, S.17)
Anno 1812
- 31. Oktober, Ludolf Dietrich Ferdinand
von Hausen, ehel. Sohn des Hn. Kammerjunkers Ferdinand Ludwig von
Hausen, fiel am 31. Oktober 1812 bei Ploczk.
- Er war mit dem sächsischen Kontingent
der großen Armee Napoleons nach Rußland gefolgt.
- Am 5. September 1810 hatte er sich als
sächsischer Hauptmann in Jätsch bei Berlin mit Wilhelmine Karoline
von Staff verehelicht. -
Anno 1814
- bey der Ueberfahrt über den Mayn von
Miltenberg nach Großheubach nebst 60 Andern Herr Christian Heinrich
August von Hausen, Hauptmann von der 4ten Schützen-Compagnie des
Banners des Herrn Cammerjunkers Ferdinand Ludwig von Hausen, 27 Jahr
und 6 Monate alt.
- Mit Recht ist dieser edle junge Herr
von allen bedauert worden. - Er war unverheirathet, und hat keine
Descendenten hinterlassen. - (KB Großballhausen, Alb. Defunc.)
Anmerkung: In der
Völkerschlacht bei Leipzig vom 16. bis 19. Oktober 1813 kämpften die
erst am 17. Oktober von Torgau herangezogenen Sachsen bis zum 18.
Oktober noch unter Napoleon tapfer mit, gingen aber ab 18. Oktober
abteilungsweise zu den Verbündeten über. Am 19. Oktober wurde König
Friedrich August I. von Sachsen in der erstürmten Stadt Leipzig
gefangengenommen und als Kriegsgefangener nach Berlin gebracht. Bis
zum 22. Februar 1815 blieb er dort im Schloß Friedrichsfelde in
Gefangenschaft. Ab 31. Oktober 1813 formiert sich ein Freiwilligen
Corps unter dem Namen "Banner der freiwilligen Sachsen", das
am Kampf gegen Napoleon auf der Seite der Verbündeten teilnimmt. Es
beteiligt sich an der Belagerung und Einnahme von Mainz, paradiert
letztmalig am 17. Juli 1814 vor dem russischen Zaren in Wurzen und
wird danach in Dresden größtenteils beurlaubt. - Nach Naumann, G.,
Sächsische Geschichte in Daten, Berlin/Leipzig 1991, S 178 ff. - Das
"Banner der freiwilligen Sachsen" war ein Corps von 3000
Mann, das wie folgt gegliedert war: zwei Jäger Bataillons, ein
Reiterregiment, eine Abteilung Schanzgräber und eine fahrende
Batterie. Kommandeur war der Oberst der Kavallerie Freiherr v. Miltitz
auf Siebeneichen. Bis zum 29. März 1814 sammelte sich das Banner bei
Querfurt. Dort erhielt es den Befehl zum Marsch an den Rhein, um an
der Belagerung der von den Franzosen besetzten Festung Mainz
teilzunehmen. Der Marsch führte durch Thüringen über Gotha und
Neustadt a.d.S. nach Würzburg. Von hier aus wurde die Kavallerie nach
Aschaffenburg, die Jäger über Wertheim und Freudenberg nach
Miltenberg beordert. Als hier am 12. April 1814 die 3. und 4.
Schützenkompanie des 1. Jägerbataillons an das Großheubacher Ufer
des Main übergesetzt wurden, ereignete sich das Unglück, dem 62
sächsische Freiwillige und 3 Miltenberger Fährleute zum Opfer
fielen.
Unter den Opfern war auch der Hauptmann
und Kommandant der überzusetzenden Abteilung Christian Heinrich
August v. Hausen (geboren am 25.09.1786 in Großballhausen) sowie der
Hornist Heinrich Wilhelm Edde aus Langensalza, der Zimmermann Johann
Heinrich Schellhardt aus Weißensee, der Schütze Friedrich Albrecht
aus Weißensee, der Schütze Georg Heinrich Richter aus Großengottern
und der Schütze Johann Friedrich Schleifert aus Langensalza. Diese
Thüringer seien hier stellvertretend für alle anderen genannt.
Anno 1815
- Das Jahr 1815 war für den hiesigen
Ort ein höchst merkwürdiges Jahr, insofern derselbe nebst den
übrigen Orten des Weißenseer Kreises von Sachsen an Preußen
abgetreten wurde. In folge dieser Abtretung wurde auch in hiesigem
Orte dem neuen Landesherrn, Sr. Majestät dem König von Preußen
Friedrich Wilhelm III. feierlichst gehuldigt und diese
Huldigungsfeier festlich begangen
- 6. Februar, Actum Lützensömmern den
sechsten Februar im Jahre tausend achthundert und fünfzehn unter
dem heutigen Dato erschien auf hiesiger Pfarrwohnung der Hochwohlgeb.
Herr H. Carl Friedrich von Hausen, Erb- Lehn- und Gerichtsherr wie
auch Mitkirchenpatron alhier und zu Ebenheim, nebst seiner Gemalin
Fr. Catharina Maria von Hausen, geb. Lützemannin, und erklärte:
Dass Er seine Gemalin Fr. Catharina Maria von Hausen, geb.
Lützemannin, seit sechs und zwanzig Jahren bey sich gehabt, ehelich
mit ihr gelebt und zwey Söhne Namens Johann Heinrich und Johann
Caspar mit ihr gezeuget. Ob nun schon bey der Taufe diesen seinen
beyden Söhnen wegen verschiedener Familien Verhältnisse und
Angelegenheiten, die damals obgewalt, Er nicht als Vater dieser
beyden Söhne im Kirchenbuch eingeschrieben, sondern zum Schein ein
Unbekannter angegeben worden, so wolle doch Er nunmehr zur Ehre und
Steuer der Wahrheit bekennen und declarieren, dass Er und kein
anderer der eigentlich wahre leibliche Vater dieser beyden Söhne,
die er von ihrer Geburt an bey sich gehabt und nach seinen Kräften
Vermögen und Stande mit aller Sorgfalt erzogen, welches alles auch
seine Gemalin bekräftigte und eidlich bestädtigen zu können
versichert. Er, obgedachter H. von Hausen, bitte auch daher mich als
den Original Kirchenbuchführer hiesigen Orts Ihn, Hn. Carl
Friedrich von Hausen, als den rechten wahren leiblichen und
natürlichen Vater dieser beyden Söhne H. Johann Heinrich, gebohren
den vierten Merz im Jahre eintausend siebenhundert und neunzig, und
H. Johann Caspar, gebohren den drey und zwanzigsten April im Jahr
eintausend siebenhundert und drey und neunzig, ins Kirchenbuch
einzuschreiben, damit diese seine beyden Söhne, nicht nur seinen
Namen führen son-dern auch nach seinem dereinstigen Ableben in all
seine, ihres Vaters, Rechte eintreten und Erben seines Erbes und
seines ganzen Vermögens, es möge Namen haben wie es wolle, seyn
möchten. Da nun bey Anlegung des Neuen Kirchenbuchs im Jahre 1799
8.6. ausdrücklich befohlen worden: alle Rasuren und Durchstriche
durch aus zu vermeiden und hingegen die etwa eingeschlichne
Unrichtigkeiten durch eine Marginal Registrale zu berichtigen. Bey
den Taufnachrichten dieses Kirchenbuchs P 74 und 76 aber kein Raum
dazu vorhanden: So ist solches pflichtmäßig anhero verzeichnet und
nach geschehener Vorlesung von H. von Hausen und dessen Gemalin im
Beyseyn zweyer mit unterschriebener Resp. Zeugen, noch mal betheuert,
durch meine, des Original Kirchenbuchführern, eigenhändige
Unterschrift bekräftiget und dem H. von Hausen eine wörtliche
Abschrift davon gegeben worden. So geschehen Lützensömmern am
Sechsten Februar im Jahr eintausend acht hundert und fünfzehn.
Heinrich Wilhelm Saalfeld P. Carl Christian Ludwig Friedrich von
Helmolt als Zeuge Franz Ernst Christian von Helmolt Carl Friedrich
von Hausen Catharina Maria von Hausen gebohrn Lützemannin (KB
Lützensömmern - NB Seite 81)
Anno 1817
- 31. Oktober. Das Kirchenpatronat der
Kirche zu Lützensömmern stiftet einen silbernen, innen vergoldeten
Abendmahlskelch. Dieser Kelch trägt das von Hausensche Löwenwappen
und auf dem Rande des Fußes die Inschrift: "F.L. - E.C.G. -
C.F. - C.A.L. - C.A.E. - von Hausen Ptr: H.W. Saalfeld P. d. 31. Oct.
1817 +". Die Kirchenpatrone waren: Ferdinand Ludwig v. Hausen,
Fürstl. Sachsen-Gotha'scher Kammerjunker, Besitzer des 7/12
Rittergutes (I) zu Lützensömmern und des "Grünen Hofes"
zu Großballhausen. Ernst Christian Günther v. Hausen, Kurfl.
Sächsischer Premier Lieutenant, Besitzer des Rittergutes (III)
"Das Schlößchen" und Mit-besitzer des 5/12 Rittergutes
(II) zu Lützensömmern. Carl Friedrich v. Hausen, Mitbesitzer des
5/12 Rittergutes (II) zu Lützensömmern. Carl August Longin v.
Hausen, Kurfl. Hessen'scher Obrist-Lieutenant, Mitbesitzer des 5/12
Rittergutes (II) zu Lützensömmern. Carl August Ernst v. Hausen,
Kurfl. Sächsischer Premier Lieutenant, Mitbesitzer des 5/12
Rittergutes (II) zu Lützensömmern und Besitzer des "Blauen
Hofes" zu Gorsleben. Alle fünf waren Erb- Lehn- und
Gerichtsherren zu Lützensömmern.
Anno 1819
- Auch wurde in hiesigem Orte die von
der Königlichen Regierung anbefohlene Feuer-Polizei-Ordnung ins
Werk gesetzt, so dass zu den der Gemeinde gehörigen
Löschgerätschaften, als 1 Rohrspritze, 2 Feuerleitern, 2
Feuerhaken, 66 Feuereimern und 66 Löschwischen die nöthigen
Mannschaften ausgewählt, besondere Plätze zum Aufbewahren der
Mobilare und zum Wegführen des Viehes bestimmt und zu den
mannigfachen Geschäften die tauglichsten Personen ausersehen
wurden.
- 21. Februar sind zur linken Hand
getrauet worden, in hiesiger Kirche nach dem Früh Gottesdienste in
der Stille, nach dreymaligen Aufgebot Septuages., Sexages. und
Estomihi alhier, Herr Adam Karl Longin von Hausen, ein Wittber 24
Jahr alt, und Jfr. Christine Marie Liedloffinn, Ehrn August Karl
Liedloffs, hiesigen Anspänners jüngste Tochter, 22 Jahr alt. -
Nachtrag: Mit allerhöchster Genehmigung Sr. Majestät des Königs
vom 29ten März 1834 ist diese Ehe zur linken Hand in eine
vollgültige Ehe verwandelt worden. gez. Richter P. - (KB
Lützensömmern - 1;3)
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